[ erstellt am 23. Oktober 2005 von Holger Häger | zuletzt geändert 16. November 2008 von Holger Häger ]
Zu den Pflegeangeboten der “Solidarischen Hilfe im Alter” gehören die Bereiche Medizinische Versorgung und Grundpflegerische Versorgung. Beide Begriffe werden im Sozialgesetzbuch (SGB) verwendet um die Leistungen der ambulanten Alten- und Krankenpflege zu beschreiben und zu kategorisieren.
Unter Medizinischer Versorgung werden unter anderem die folgenden Leistungen verstanden:
Im Bereich Grundpflegerische Versorgung werden Angebote zusammengefasst, wie z. B.
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